Auf dem Bund-Länder-Gipfel am 19. Januar 2021 wurde unter anderem die sofortige Abschreibungsmöglichkeit bestimmter „digitaler Wirtschaftsgüter“ beschlossen, die nach dem 1. Januar 2021 angeschafft oder hergestellt worden sind. Damit soll die Wirtschaft stimuliert und die Digitalisierung gefördert werden.

Die Umsetzung soll untergesetzlich erfolgen. Konkret soll im Rahmen eines BMF-Schreibens die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr mitgeteilt werden. Damit unterliegen diese Wirtschaftsgüter nicht mehr der (Regel-)Abschreibung. Die Kosten können vielmehr im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.

„Digitale Wirtschaftsgüter“ im Sinne des in Aussicht gestellten Schreibens sollen Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware sein. Begründet werden kann eine einjährige Nutzungsdauer mit einem zunehmenden raschen technischen Fortschritt in diesem Segment.

Damit werden Investitionen in Ihre Kundenprojekte mit MobiMedia in diesem Jahr vollständig abschreibbar sein. Nutzen Sie Ihre Chance, die Digitalisierung in Hause zu optimieren. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Tools!

 

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